Neue DIN 14095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
In 2007 wurde die neue, überarbeitete Fassung der DIN 14095 herausgegeben.
Verschiedene Veränderungen gegenüber der alten Fassung vom August 1998 wurden vorgenommen:
- Die Gliederung und der Inhalt wurden übersichtlicher geordnet, sowie normentechnisch und redaktionell überarbeitet.
- Die Bestandteile eines Feuerwehrplanes wurden benannt.
- Es wurde festgelegt, dass Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) nicht in Feuerwehrplänen dargestellt werden.
- Es können Sonderpläne erstellt werden.
- Zwei grüne Farbtöne für horizontale und vertikale Rettungswege wurden ergänzt bzw. eingeführt
- Der Verlauf von Brandwänden ist mit dem Symbol nach DIN 14 034-6 sowie in der Farbe rot darzustellen.
- Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand halten und ihn mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
Neue Arbeitsstättenregel A 2.3 Fluchtwgkennzeichnung in Kraft
- Die neue Arbeiststättenregel A 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist
am 28.09.2007 in Kraft getreten.
- Die alten Vorschriften ASR 10/1 und ASR 17/1.2 sind ungültig.
- Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen gemäß ArbStättV an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgäne sowie an den Flucht und Rettungswegeplan.
- Die Kennzeichnung muß entsprechend ASR A 1.3 erfolgen "Sicherheits und Gesundheitsschutz".
- Die ASR 1.3 schreibt für Fluchtwege, die keine Sicherheitsbeleuchtung haben ausschließlich "lang nachleuchtende Piktogramme" vor
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